Die Regionalgruppe München lädt zum Daidalos-Kolloquium ein:
„Im Oktober 2022 hat der Bundestag eine Neufassung des § 130 StGB (Volksverhetzung) beschlossen. Danach sind (u.a.) die Billigung, Leugnung oder gröbliche Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter weiteren Voraussetzungen strafbar. Das Bundesministerium der Justiz schreibt dazu in einem FAQ auf seiner Website, dass die wissenschaftliche Diskussion über diese Themen dadurch nicht beeinträchtigt werde – Grund genug, sich aus juristischer und geschichtswissenschaftlicher Perspektive mit der Bedeutung des § 130 StGB auseinanderzusetzen: Welche Praxisrelevanz besitzt er und wieso wurde der Paragraph verändert? (Wie) beeinflusst er den deutschen geschichtswissenschaftlichen Diskurs, wie beeinflusst dieser Diskurs den Paragraphen und seine Anwendung? Wie steht es um die fachwissenschaftliche Situation und die Rechtslage in anderen Staaten? Und was ist eigentlich ein Völkermord, wie wird er von wem festgestellt?
Diese und weitere Fragen möchten wir im Daidalos-Kolloquium der Studienstiftung im Rahmen einer Diskussion mit Prof. Armin Engländer (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie) und Prof. Martin Schulze Wessel (Lehrstuhl für Geschichte Ost- und Südosteuropas) stellen.”
Hier geht es zur Anmeldung im Forum Studienstiftung.